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Studienkredite - Studiumfinanzierung - |
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Studienkredite müssen in der Regel ein Jahr nach dem Abschluss zurückgezahlt werden. Dabei ist es egal, wie hoch das Einkommen dann ist. Die Rückzahlung kann man nicht verschieben und die Höhe der Raten wird in den meisten Fällen auch nicht an den Verdienst angepasst. Das bedeutet, Sie müssen in jedem Fall die Summe zahlen, die Sie vorher mit der Bank vereinbart haben. In der Praxis ist es aber leider so, dass nur die wenigsten gleich nach dem Studium einen Job ergattern, in dem sie viel Geld verdienen. Die meisten machen erstmal Praktika, die entweder gar nicht oder nur schlecht bezahlt werden. Und selbst wenn Sie gleich einen Arbeitsplatz finden, erhalten Sie dort üblicherweise in der ersten Zeit ein geringes Gehalt. Deshalb fällt es vielen schwer, den Studienkredit zurückzuzahlen.
Auf diese Probleme gehen die meisten Banken jedoch nicht ein. Sie werden versuchen, so viel wie möglich von ihrem Geld zurückzubekommen. Wenn man nicht zahlen kann, wird deshalb zuerst ein Mahnverfahren eingeleitet. Die Bank fordert Sie auf, Ihre Schulden zu zahlen und setzt Ihnen dafür eine Frist. Wird diese nicht eingehalten, hat die Bank mehrere Möglichkeiten. Entweder, sie schickt den Gerichtsvollzieher. Er wird in Ihrer Wohnung nach wertvollen Gegenständen suchen. Die Bank kann diese verkaufen und so einen Teil der Schulden begleichen. Manchmal ist es aber auch möglich, mit der Bank über die Höhe der Raten zu verhandeln. Wer wirklich überhaupt nichts zahlen kann, muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Das bedeutet, dass man offiziell zahlungsunfähig ist und nirgendwo mehr einen Kredit bekommt. Dieses Risiko sollten Sie bedenken, bevor Sie den Vertrag für einen Studienkredit unterschreiben. Die KfW und das Bundesverwaltungsamt reagieren etwas flexibler bei Problemen mit der Rückzahlung eines Studienkredits.
Kann jemand die Raten eines KfW-Studienkredits nicht mehr zahlen, so berechnet diese zunächst einmal zusätzliche Zinsen. Sie verlangt dann den Basiszinssatz der Bundesbank plus 5 Prozent. Derzeit sind das insgesamt 8,32 Prozent pro Jahr. Wer nur vorübergehend nicht zahlen kann, kann auch eine Stundung beantragen. Dabei wird die Rückzahlung für eine gewisse Zeit verschoben. Die KfW lässt sich ihr Entgegenkommen allerdings bezahlen. Bei einer Stundung wird der Basiszinssatz zuzüglich 2 Prozent fällig. Bezahlen Sie Ihre Raten nicht und stellen auch keinen Stundungsantrag, so springt der Staat ein. Er ist Ihr Bürge und zahlt Ihre Schulden. Danach holt er sich das Geld aber von Ihnen zurück. Dies geschieht, genauso wie bei der Bank, auf dem Weg des öffentlichen Rechts. Zuerst kommt also ein Mahnbescheid, dann wird gegebenenfalls gepfändet.
Das Bundesverwaltungsamt ist unter anderem dafür zuständig, das BAföG zurückzufordern. Damit beginnt es fünf Jahre nach der letzten Auszahlung. Sollten sie dann noch keinen Job gefunden haben, ist ein Aufschub möglich. Darin liegt ein großer Unterschied zu den Banken. Ein weiterer ist die Deckelung der Schulden beim BAföG. Im Gegensatz zu privaten Studienkrediten muss man hier höchstens 10.000 € zurückzahlen. Dadurch können Sie nach dem Studium mit weniger Schulden ins Berufsleben starten. Alternatic besteht die Möglichkeit, einen Kleinkredit zu beantragen. Hierbei empfiehlt sich stets ein Vorabvergleich (beispielsweise auf Kleinkredit.com).
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