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Erbrecht 06. September 2008 © Schulphysik">email: Schulphysik |
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Natürlich denkt niemand gerne über den Tod von Familienangehörigen nach. Nichts desto trotz lässt es sich nicht vermeiden sich über Rechte und Pflichten von Erben zu informieren, wenn man rechtlichen Fehlern auf diesem Gebiet aus dem Weg gehen will.
Eine Entscheidung über den Antritt des Erbes muss erst mit dem Tod des Erblassers getroffen werden, denn Verwandte können jederzeit auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Meist erhält der Erbe in diesem Fall eine Abfindung. Erst wenn die Ausschlagungsfrist vollständig verstrichen ist, oder das Erbe offiziell angenommen wurde, ist der Erwerb des Erbes vollständig. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Erbschaft unter der Obhut des Nachlassgerichts. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Erbe unbekannt ist. Ist der angehörige Erbe erst einmal im Besitz der Erbschaft steht ihm im großen und ganzen frei, was er damit anstellen möchte. Durch einen Pflichtteil möchte das Gesetz allerdings sicherstellen, dass die nächsten Familienangehörigen des Erbenden auch einen Anteil erhalten.
Mehr über ihre Rechte und Pflichten als Erbe oder Erblasser erfährst du auch auf der Seite erbrecht-heute.de.
In der Regel fällt das Erbe auf mehrere Personen, ganz egal ob in Folge von gesetzlichem oder testamentarischem Erbe. Die verschiedenen Erben werden als Erbengemeinschaft bezeichnet. Schwierig sind hier vor allem Interessenskonflikte zwischen den verschiedenen Hinterbliebenen.
Es ist jedem Erblasser möglich Testamentvollstrecker zu ernennen, sowie testamentarisch bestimmte Verwandte zu enterben. Als Erbe hat man das Recht gegen solche Testamente rechtlich vorzugehen. Ganz im Gegenteil dazu hat ein Verwandter, sollte er als erbunwürdig eingestuft worden sein, nicht einmal ein Recht auf einen Pflichtteil.
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